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   ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21   

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ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21 (https://dejure.org/2022,17379)
ArbG Gera, Entscheidung vom 30.03.2022 - 1 Ca 190/21 (https://dejure.org/2022,17379)
ArbG Gera, Entscheidung vom 30. März 2022 - 1 Ca 190/21 (https://dejure.org/2022,17379)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ) .

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle wie eine Abfindung, die als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlt wird ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 m.w.N. ) .

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht insoweit von folgenden Grundsätzen aus ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18) :.

    bb) Es kann offenbleiben, ob den Arbeitgeber überhaupt die vertraglichen Nebenpflicht trifft, die Entschließungsfreiheit des Arbeitnehmers bei Vertragsverhandlungen in einem Maß zu schützen, das über die gesetzlichen Standards der §§ 104 Nr. 2, 123 Abs. 1, 138 BGB hinausgeht ( kritisch zum Fairnessgebot etwa Bauer/Romero, ZfA 2019, 608; Holler, NJW 2019, 2206; Kamanabrou, RdA 2020, 201; Schwarze, JA 2019, 789; Tiedemann, ArbRB 2020, 61 ).

    Die besondere Ankündigung eines solchen Gesprächs ist nach Auffassung des BAG nicht erforderlich ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).

    Die Darlegungslast ist insoweit abgestuft ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ).

    Im Rahmen der hypothetischen Prüfung, ob eine verständiger Arbeitgeber den Ausspruch einer fristlosen Kündigung in Betracht gezogen hätte, ist auch die Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist zu berücksichtigen ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, Urteil v. 05.12.2002 - 2 AZR 478/01) .

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Antragende auf diese gesetzlich vorgesehene Frist hinweist ( so offenbar auch BAG, Urteil v. 27.11.2003 - 2 AZR 135/03, zu einem nur "jetzt und heute" anzunehmenden Aufhebungsangebot ) .

    Insoweit ist zu beachten ( BAG, Urteil v. 27.11.2003 - 2 AZR 135/03) , dass der Vertragsabschluss primär durch die Willenserklärungs- und Anfechtungsregeln geschützt wird.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).

    Die Darlegungslast ist insoweit abgestuft ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ).

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Das entspricht den Grundsätzen, die das BAG für die Anhörung des Arbeitnehmers vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung aufgestellt hat ( BAG, Urteil v. 12.02.2015 - 6 AZR 845/13 ).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Soweit vertreten wird, dem Arbeitnehmer stehe das Recht zu, einen Rechtsanwalt zum Anhörungsgespräch im Vorfeld einer Verdachtskündigung hinzuziehen ( so BAG, Urteil v. 13.03.2008 - 2 AZR 961/06; kritisch dazu LAG Köln, Beschluss v. 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17), ist dies den Besonderheiten der Verdachtskündigung geschuldet und lässt sich auf die Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag nicht übertragen.
  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Ob es zu beanstanden ist, wenn der Arbeitgeber Psychologen, "Coaches" und andere im Bereich der Kommunikation besonders geschulte Personen zu Gesprächen über einen Aufhebungsvertrag oder rechtskundige Personen hinzuzieht, um die Verhandlungsführung im Hinblick auf das den angestrebten Aufhebungsvertrag zu optimieren, kann offen bleiben ( LAG Hamm, Urt. v. 17.5.2021 - 18 Sa 1124/20, dort wurde bei den Gesprächen über den Aufhebungsvertrag seitens des Arbeitgebers dessen Rechtsanwalt und späterer Prozessbevollmächtigter zu dem Gespräch hinzugezogen ).
  • LAG Köln, 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Soweit vertreten wird, dem Arbeitnehmer stehe das Recht zu, einen Rechtsanwalt zum Anhörungsgespräch im Vorfeld einer Verdachtskündigung hinzuziehen ( so BAG, Urteil v. 13.03.2008 - 2 AZR 961/06; kritisch dazu LAG Köln, Beschluss v. 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17), ist dies den Besonderheiten der Verdachtskündigung geschuldet und lässt sich auf die Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag nicht übertragen.
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist ( BAG, Urteil v. 13.12.2018 - 2 AZR 370/18) .
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - widerrechtliche Drohung

  • LAG Köln, 04.05.1998 - 11 Ta 15/98

    Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussichten; Ausgleichsquittung; Anfechtung; Drohung

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